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Allgemeine Geschäftsbedingungen: |
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§1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Pro Eleven Visualisierung und ihren Auftragsgebern. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Pro Eleven Visualisierung nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. 1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Pro Eleven Visualisierung und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form (Briefpost, Fax oder E-Mail) zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. 1.3 Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. §2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand 2.1 Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang über die zu erbringende Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von Pro Eleven Visualisierung in Verbindung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.2 Die im Kostenvoranschlag und in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Zusatzleistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. 2.3 Die im Kostenvoranschlag und in der Auftragsbestätigung genannten Preise, soweit nicht anders vereinbart, umfassen: - das Beratungsgespräch 2.3 Ein Vertrag zwischen Pro Eleven Visualisierung und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn Pro Eleven Visualisierung den Kundenauftrag durch Versand einer Auftragsbestätigung an den Kunden angenommen hat oder der Kunde einen von Pro Eleven Visualisierung geschriebenen Kostenvoranschlag annimmt. Der Versand der Auftragsbestätigung kann per Briefpost, Fax, E-Mail oder andere elektronische Übertragungsverfahren erfolgen. 2.4 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Auftrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Textform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. §3. Zusatzleistungen 3.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. Sollte es zu keiner Einigung zwischen Pro Eleven Visualisierung und dem Kunden über die Höhe der Nachhonorierung kommen, ist Pro Eleven Visualisierung berechtigt, den Auftrag entsprechend 7.6 dieser AGB zu beenden §4. Termine, Lieferfristen und Leistungshindernisse 4.1 Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber per eMail zugeschickt oder über einen Link zum Download zur Verfügung gestellt. 4.2 Vom Auftraggeber verspätet eingereichte Unterlagen, verspätete (Teil-)Abnahmen, gravierende Änderungswünsche und gewünschte Zusatzleistungen des ursprünglich ereinbarten Auftragsumfangs können eine Verschiebung des Liefertermins zur Folge haben, ohne dass dies zu einem Verzug von Pro Eleven Visualisierung führt. Pro Eleven Visualisierung haftet nicht für das Nichteinhalten des vereinbarten Liefertermins aufgrund von Gegebenheiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat. 4.3 Soweit Pro Eleven Visualisierung ihre vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt (Krieg, Naturereignisse, Streik, Störungen der Telekommunikation und/oder der Stromversorgung etc.) nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, ist ein Schadensersatzanspruch seitens des Auftraggebers gegen Pro Eleven Visualisierung nicht möglich. §5. Geheimhaltungspflicht von Pro Eleven Visualisierung 5.1. Pro Eleven Visualisierung ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die es aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl Mitarbeiter als auch eventuell herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Davon ausgeschlossen sind Informationen und Kenntnisse, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch Pro Eleven Visualisierung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder sonstige Geheimhaltungspflichten berechtigter Personen öffentlich bekannt wurden. Die erstellten Visualisierungen dürfen durch Pro Eleven Visualisierung entsprechend 6.7 veröffentlicht werden.
§6. Urheber- und Nutzungsrechte 6.1 Der Kunde erklärt, dass Pro Eleven Visualisierung für die Durchführung des Auftrages nur Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, für die er entsprechende Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Pro Eleven Visualisierung von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei. 6.2 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der erstellten Arbeiten (nach §2 UrhG) stehen Pro Eleven Visualisierung zu. 6.3 Die Werke von Pro Eleven Visualisierung dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars. 6.4 Zwischenergebnisse, 3D Entwurfszeichnungen etc. erwerben keine Nutzungsrechte durch den Auftraggeber. Sie dürfen ohne Zustimmung von Pro Eleven Visualisierung nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Dateien und Daten der Zwischenergebnisse zur Verfügung gestellt werden, ist dies textlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 6.5 Werden Arbeiten von Pro Eleven Visualisierung in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen, Broschüren oder sonstigen Druckerzeugnissen veröffentlicht, ist Pro Eleven Visualisierung als Bildautor zu nennen. 6.6 Über den Umfang der Nutzung steht Pro Eleven Visualisierung ein Auskunftsanspruch zu. 6.7 Pro Eleven Visualisierung behält sich vor, die erstellten Visualisierungen zwecks Eigenwerbung zu veröffentlichen. Weiterhin behält sich Pro Eleven Visualisierung das Recht vor, die erstellten Visualisierungen weiter zu bearbeiten oder zu verändern. 6.8 Im Übrigen gelten die Regelungen des 'Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte' der BRD. §7. Vergütung 7.1 Der auf der Rechnung aufgeführte Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. 7.2 Der auf der Rechnung aufgeführte Rechnungsbetrag versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. 7.3 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann Pro Eleven Visualisierung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich Mahnkosten erlangen. 7.4 Mahnkosten und Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. 7.5 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Pro Eleven Visualisierung dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Pro Eleven Visualisierung verfügbar sein. 7.6 Bei Änderungen oder bei Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden, und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden Pro Eleven Visualisierung alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt, die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Leistungen vergütet und Pro Eleven Visualisierung von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt. §8. Pflichten des Kunden 8.1 Der Kunde stellt Pro Eleven Visualisierung alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich und unverzüglich Verfügung.
§9. Gewährleistungen 9.1 Pro Eleven Visualisierung wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. 9.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. 9.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Pro Eleven Visualisierung erarbeiteten und durchgeführten Aufträge wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aufträge gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Pro Eleven Visualisierung ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern Pro Eleven Visualisierung diese bei der Tätigkeit bekannt werden. 9.4 Pro Eleven Visualisierung haftet in keinem Fall wegen der in den Aufträgen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Pro Eleven Visualisierung haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. 9.5 Pro Eleven Visualisierung haftet für Schäden, die Pro Eleven Visualisierung, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Pro Eleven Visualisierung wird in der Höhe auf den einmaligen Ertrag beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von Pro Eleven Visualisierung für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Pro Eleven Visualisierung nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. §10. Auftragsdauer, Kündigungsfristen 10.1 Der Auftrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Auftrag genannte Laufzeit abgeschlossen. 10.2 Bei einem Abbruch eines Auftrags durch den Auftraggeber berechnet Pro Eleven Visualisierung dem Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 15 Prozentpunkten des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags. §11. Schlussbestimmung 9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Pro Eleven Visualisierung Visalisierung. 9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. |
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